Abstieg einer Gesellschaft #Covid19

Am Vorabend des 22. Oktobers 2021 hat die österreichische Bundesregierung eine Verschärfung der sogenannten CoV-Maßnahmen beschlossen. Der ORF schreibt:

„Sollte die ICU-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf. Diese bringt laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte – also den bereits aus früheren Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für diese Personengruppe das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs dann nur noch in wenigen Ausnahmegründen gestattet.“

Mit anderen Worten, die Regierung einer demokratischen Republik veranlasst das Wegsperren von Bürgern ohne Richterspruch. Man fühlt sich im falschen Film, lernten wir doch in der Schule von der hässlichen Fratze des Faschismus und wiederholten das Mantra: „Niemals vergessen!“

Scheinbar leidet die Mehrheit der Bevölkerung – von den Medienleuten ganz zu schweigen – an Demenz. Anders ist die Akzeptanz einer solch menschenunwürdigen und verfassungswidrigen Verordnung nicht zu verstehen. Die kollektive Geistesgestörtheit nimmt an Schwere und Bedrohlichkeit zu. Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?

Später einmal, wenn unbestechliche Historiker zurückblicken, sich fragen, wie das passieren konnte, dann ist die Antwort längst gegeben worden:

„Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg [lies: keine einschränkenden Maßnahmen …] Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, uvm ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. […] Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde [von gefährlichen Viren] angegriffen, und den Pazifisten [Skeptikern] ihren Mangel an Patriotismus [Solidarität] vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land [und die Menschen] in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.“

Interview mit Gustave Gilbert in der Gefängniszelle, 18. April 1946, Nürnberger Tagebuch (1962; Originalausgabe: „Nuremberg Diary“ 1947), S. 270 books.google, S. 270 books.google, S.270 books.google. Aus dem Amerikanischen übertragen von Margarete Carroux, Karin Krauskopf und Lis Leonard.

Über die Gefährlichkeit der Pandemie klärt Univ.-Prof. Dr. Sönnichsen von der Universität Wien in einem kurzen Vortrag auf:

sachlich und fundiert

Solch eine „niederträchtige Verharmlosung“, die mit Daten und Fakten belegt ist, stieß der Ärztekammer natürlich säuerlich auf. Schließlich darf es nur eine Wahrheit in dieser Pandemie geben, nämlich jene, die von oben verordnet ist.

Die APA schreibt:

Der Disziplinarrat der Ärztekammer Wien hatte den Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, in einer nichtöffentlichen Verhandlung zu EUR 5.000.- verurteilt, weil dieser im Rahmen einer ICI-Pressekonferenz über die COVID-19-Pandemie sprach.

Sönnichsen hatte gesagt, die Gefährlichkeit von Covid-19 werde überschätzt, die Todesraten wären auch auf Lebensumstände der Patientinnen zurückzuführen, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens. Insbesondere sei die Erkrankung für Kinder in den allermeisten Fällen ungefährlich. Er sagte auch, der verordnete Mund-Nasen-Schutz bringe so, wie er von den meisten Menschen angewandt würde, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19 sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von Erkrankten. Überdies seien die Impfstoffe hinsichtlich Langzeiteffektivität und –sicherheit nicht ausreichend geprüft worden.

Gegen seine Verurteilung hat Univ. Prof. Andreas Sönnichsen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt, die erfolgreich war. Das VWG Wien hält dazu fest:

„Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen. Diese Äußerungen unterfallen daher sowohl der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK) als auch der Freiheit der Wissenschaft (Artikel 17 StGG).“


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..